TU Berlin: Streit um die Einführung von mehr demokratischer Mitbestimmung

Schon seit Jahren befindet sich die demokratische Mitbestimmung an den Hochschulen in Deutschland auf dem Rückzug. Entgegen diesem Trend beschloß der erweiterte Senat der TU Berlin am 15. Mai die Einführung der Viertelparität im erweiterten Senat. Viertelparität bedeutet, dass alle Statusgruppen (Professor_innen, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, sonstige Mitarbeiter_innen und Studierende) gleich viele Sitze in einem Gremium haben. Gestern am 8. Juli wurde diese Entscheidung vom Präsident der TU Berlin aufgrund rechtlicher Bedenken für ungültig erklärt. Diese rechtlichen Bedenken leiten sich u.a. von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 her, dass eine professorale Mehrheit in Gremien, die unmittelbar mit Lehre und Forschung betraut sind, notwendig sei. Es ist hierbei aber fraglich, ob der erweitere Senat der TU Berlin, der z.B. für die Wahl des Präsidenten zuständig ist, unmittelbar mit Forschung und Lehre betraut ist. Es bleibt also abzuwarten, ob die Entscheidung des Präsidenten der TU Berlin Bestand haben wird. Der weitere Verlauf der Debatte um die Viertelparität an der TU Berlin wird auf jeden Fall auch für das restliche Bundesgebiet von Bedeutung sein. Sollte der AStA der TU einen Rechtsstreit führen könnte nach 1973 ein neuer Präzedenzfall mit bundesweiter Bedeutung entstehen. Am KIT bspw. sind weniger als 10% der Mitglieder des KIT-Senats, dem höchsten beschlussfassenden Gremium des KIT Studierenden. Das Beispiel der TU Berlin könnte also auch für das KIT interessant sein.

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