Änderung der Referatsstruktur nach § 20 Abs. 1 Satz 2 OSVS

Datum: 
27.10.2020
Beschluss: 

Das Studierendenparlament legt gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 der Organisationssatzung fest, dass der Vorstand aus den Referaten

1. Vorsitz,

2. Finanzen,

3. Finanzen II,

4. Äußeres und Hochschulpolitik,

5. Inneres I – Gremien, Fachschaften und politische Bildung,

6. Inneres II – Hochschulgruppen,

7. Presse und Öffentlichkeitsarbeit,

8. Soziales,

9. Internationales,

10. Chancengleichheit,

11. Nachhaltigkeit und

12. Kultur und Unifest

besteht.

Als Finanzreferat und Innenreferat im Sinne von Satzungen und Ordnungen gelten respektive das Referat Finanzen und das Referat Inneres I – Gremien, Fachschaften und politische Bildung.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
23
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: