Änderung der Geschäftsordnung: Amtszeit der Mitglieder des Ältestenrats

Date: 
Dienstag, 16. November 1999
Ja: 
20
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments wird wie folgt geändert:

In §14 (Wahl des Ältestenrats) wird Punkt (2) geändert:

(2) Die Amtszeit der Mitglieder des Ältestenrats beginnt in der Regel am 01. Oktober eines Jahres.