Grundversorgung der Studierenden

Date: 
Dienstag, 11. Juli 2000
Ja: 
16
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss: 

Durch die Reform des Studentenwerksgesetzes hat die die Förderungsmodalität geändert. Es ist nur weitgehend im Entscheidungsbereich des Studentenwerks, wofür diese eingesetzt wird. Die Studierendenschaft der Universität Karlsruhe ist der Auffassung, dass diese einer günstigen Grundversorgung der Studierenden dienen soll. Momentan ist leider zu beobachten, dass sich die Förderung auf immer mehr Bereiche verteilt. Dem Studentenwerk bleibt unbenommen, darüber hinaus zu Nichtförderungsbedingungen Güter darzubieten, die sich dem Wettbewerb ohne Verzerrung stellen müssen.

Um dies für die Aufsichtsgremien nachvollziehbar zu gewährleisten, ist das Studentenwerk gehalten, bei seiner Kalkulation von keiner Förderung auszugehen. Der Verwaltungsrat entscheidet dann darüber, für welcxhe Angebote eine Förderung stattfindet. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass das Prinzip der Grundversorgung eingehalten wird.

Einbeziehung der Studierendenschaft

Die Studierendenschaft der Universität Karlsruhe fordert das Studentenwerk auf, die Kommunikation mit ihr zu verbessern. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Einbeziehung in geplante Projekte.

Das Studentenwerk hat ein Monopol besonders bei der geförderten Verpflegung der Studierenden. Dies kann nur durch den Eingriff der politischen Gremien in die normale Geschäftstätigkeit toleriert werden. Die Studierendenschaft hat das Studentenwerk beim Erhalt der Privilegien unterstütz, erwartet aber, dass die Studierenden in Zukunft nicht mehr vor vollendete Tatsachen gestellt werden, da sie Hauptbetroffene dieser Entscheidungen sind und außerdem dazu beitragen können, dass diese positiv angenommen werden.