Genehmigung von Haushaltsmitteln für die Durchführung der Online-Wahl

Datum: 
25.05.2021
Beschluss: 

Das Studierendenparlament genehmigt nach § 15 Abs. 8 der
Finanzordnung 12.000 € für die Durchführung der Online-Wahl vom 28. Juni
bis zum 4. Juli.

Begründung: 
Abstimmungsergebnis
Ja: 
17
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: