Briefwahl

Am Wahlsonntag lieber ausschlafen? Briefwahl beantragen!
Am Wahlsonntag nicht in Karlsruhe?
Schon Mitte Februar wählen, dass du es nicht vergisst?
besierend auf: UStA Magazin (Umag) vom Juli 2013 von Noah Fleischer

Briefwahl Kurzanleitung: So funktioniert die Briefwahl

  1. Briefwahl bei der Gemeinde mit eurem Erstwohnsitz beantragen. Ab 15. Februar. Spätestens 2 Tage vor der Wahl
  2. Stimmzettel persönlich ankreuzen, ihr habt eine Stimme.
  3. Stimmzettel in den amtlichen Stimmzettelumschlag stecken. Umschlag zukleben;
  4. „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Unterschrift, Ort und Datum unterschreiben;
  5. Wahlschein und den amtlichen Stimmzettelumschlag in den amtlichen Wahlbriefumschlag stecken. Umschlag zukleben;
  6. Wahlbriefumschlag innerhalb von Deutschland unfrankiert (aus dem Ausland müsst ihr den Brief frankieren!) verschicken oder persönlich bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse abgeben.

Wer kann per Briefwahl wählen?

Alle Wahlberechtigten, die in das Wähler*innenverzeichnis eingetragen sind, können per Briefwahl wählen. Dazu muss ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden. Ihr müsst keinen Grund für die Beantragung der Briefwahl angeben! Wer aus einem nicht von ihm/ihr zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde kann ggf. trotzdem einen Antrag auf einen Wahlschein/Briefwahl stellen.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Der Antrag auf Briefwahl kann jederzeit gestellt werden, auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Im Allgemeinen muss der Antrag spätestens bis zum Freitag 18:00 Uhr vor der Wahl eingereicht werden. In besonderen Fällen könnt ihr euren Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragen. Z.B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Den Antrag müsst ihr an die Gemeinde richten, in der ihr mit Hauptwohnsitz gemeldet seid. Für alle mit Erstwohnsitz in Karlsruhe ist dies:
Untergeschoss der Stadtbibliothek, Ständehausstraße 2.
Die Briefwahlunterlagen erhaltet ihr erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel. Für gewöhnlich werden die Unterlagen einige Wochen vor der Wahl zugestellt.

Das Wahlamt der Stadt Karlsruhe hat ein Antragsformular online. Briefwahl kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Per Fax, Brief, Telegramm, Fernschreiben, Fernkopie, aber auch Emails wahren die Schriftform. Per Telefon (fernmündlich) beantragen geht nicht.

Unser Tipp: Ab 15. Februar persönlich im Zentralen Wahlbüro beantragen. Die Unterlagen werden da direkt ausgehändigt. Dort ist auch eine Briefwahlurne aufgestellt, ihr könnt also sofort wählen.

Welche Unterlagen werden für die Briefwahl benötigt?

Folgende Unterlagen braucht ihr für die Briefwahl. Ihr bekommt sie direkt bei der Antragsstellung ausgehändigt oder per Post zu geschickt:

  • einen Wahlschein;
  • einen amtlichen Stimmzettel;
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag;
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss,
  • außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk;
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl anschaulich erläutert.

Wann muss der Wahlbrief abgeschickt werden?

Der Wahlbrief muss rechtzeitig mit der Post versendet werden oder persönlich bei der Adresse, die auf dem roten Wahlbriefumschlag angegeben ist abgegeben werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief pünktlich eingeht liegt immer beim Wähler.
Der Wahlbrief muss bis spätestens 13.03.2016 18:00 Uhr vorliegen. Die Wahl endet um 18:00 Uhr, später eingegangene Stimmzettel können nicht mehr mitgezählt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden. Ihr könnt den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. Der Wahlbrief muss innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Bei Postsendungen aus dem Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden.

Was kann schief gehen?

Bei formalen Fehlern können Wahlbriefe auch zurückgewiesen werden. Dies ist der Fall wenn: der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist, dem Wahlbriefumschlag kein gültiger Wahlschein beiliegt, im Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag ist, der Wahlbriefumschlag und der Stimmzettelumschlag nicht verschlossen sind, die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde, kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, ein Stimmzettelumschlag benutzt wurde, der anders als die restlichen ist und somit das Wahlgeheimnis gefährdet. Die Einsender zurückgewiesener Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben.

Rechtliche Grundlagen: Landtagswahlgesetz und Landeswahlordnung

Weitere Infos auch unter https://landtagswahl-bw.de/ sowie von der Landeswahlleiterin und von der Stadt Karlsruhe