Protokoll der 2. Umlaufabstimmung des Vorstands vom 13. Juli 2023

Datum: 
13. Juli 2023

teilgenommen: Adrian Keller, Luis Reißenweber, Tobias Deeg, Niklas Hornberg, Klaus Tran, Betül Özdemir, Jan Wohlfarth, Davis Riedel, Max Schweikart, Sofía Carbone, Nicoletta Pütz, Jens Bausch, Yannik Enss

nicht teilgenommen: Carolin Fischer Galvez, Sophia Apostolidis, Ali Elder, Sascha Gruber, Elisé Wamen, Laura Hamade, Jan Koppenhagen, Ivo Dujmovié, Tom Schindelhauer

Protokoll von: Adrian

Beginn: 13.07.2023, 11:39 Uhr Ende: 13.07.2023, 19:00 Uhr

Veröffentlicht am: 13. Januar 2024

Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017/2018

Adrian

Es gilt das Verfahren, das ich am 4. April vorgestellt habe:

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet nach einem Haushaltsjahr darüber Rechnung zu legen und diese Rechnungslegung festzustellen.
Unsere Rechnungslegung erfolgt in Form einer kameralen Jahresrechnung.

kleiner Glossar zur kameralen Jahresrechnung
kassenmäßige Jahresergebnis: Differenz aller Einnahmen und Ausgaben (klassisches Jahresergebnis)
rechnungsmäßiges Jahresergebnis: kassenmäßige Jahresergebnis + Übertragungssaldo (Überschuss oder Fehlbetrag)
Finanzierungssaldo: Veränderung des Umlaufvermögens (Kontostand auf der Bank) im Laufe des Haushaltsjahres
Überträge: Restmittel in einem Haushaltstitel, die ins nächste Haushaltsjahr „mitgenommen“ werden.
Übertragungssaldo: Differenz der Überträge aus dem Vorjahr und der Überträge aus dem Foglejahr

Neben der formellen Feststellung der Werte in der Jahresrechnung ist auch die Entscheidung über die Verwendung der Restmittel am Ende des Haushaltsjahres Teil des Beschlusses.
Der Beschlussvorschlag ist hier jeweils das maximal mögliche zu übertragen.

Der Plan war die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 16/17 und 17/18 bis Ende Mai festzustellen.

Die Jahresrechnung mit allen Anlagen und ergänzenden Unterlagen ist hier zu finden:
https://cloud.asta-kit.de/index.php/s/6dTXdC7k36JRCAz

Da die Jahresrechnung erst sehr kurzfristig vor der Sitzung am Dienstag fertiggestellt wurde, hat der Vorstand auf seiner Sitzung eine Abstimmung im Umlaufverfahren vereinbart.

Abstimmung: Der Vorstand stellt für das Haushaltsjahr 2017/2018 die vorliegende Jahresrechnung aufgrund von § 109 Abs. 1 LHO i.V.m. § 20 Abs. 2 KITG und § 65b Abs. 1 S. 1 LHG fest.
Ergebnis: 12/0/1 (ja/nein/Enthaltung)

Adrian und das Finanzreferat kümmern sich um die Kommunikation an Finanzausschuss, StuPa und Rechtsaufsicht sowie um die Veröffentlichung.