Wahlbekanntmachung 2011

Wahlen zu den Gremien der Unabhängigen Studierendenschaft vom 17.01. bis 21.01.2011

Die Wahlen zu den Gremien der Unabhängigen Studierendenschaft des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – Universitätsteil – (ehemals Universität Karlsruhe (TH)) finden von Montag, den 17. Januar, bis Donnerstag, den 20. Januar 2011, jeweils von 07:00 bis 20:00 Uhr und am Freitag, den 21. Januar 2011, von 07:00 bis 16:00 Uhr statt.
Alle Wahlurnen sind am Freitag bis spätestens 15:00 Uhr geöffnet, mit Ausnahme einer Wahlurne im UStA-Büro, die von 15:00 bis 16:00 Uhr geöffnet ist. Diese Wahlurne wird für diejenigen angeboten, die der zwischenzeitlichen Speicherung persönlicher Daten nicht zustimmen. Für die einzelnen Urnen können kürzere Öffnungszeiten gelten.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle im Wintersemester 2010/11 am Universitätsteil des KIT immatrikulierten Studierenden einschließlich der Mitglieder des Studienkollegs am KIT. Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur mit einer vom Universitätsteil des KIT ausgestellten und gültigen FriCard/KIT-Card oder mit einem gültigen Ausweis und einem vom Universitätsteil des KIT ausgestellten und gültigen Immatrikulationsnachweis ausüben.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, am Mittwoch, dem 15.12.2010 sowie am Donnerstag, dem 16.12.2010 jeweils zwischen 13:15 und 14:00 Uhr oder am Freitag, dem 17.12.2010, zwischen 13:00 und 16:00 Uhr Wahlvorschläge im Geschäftszimmer der Unabhängigen Studierendenschaft beim Vorsitzenden des Wahlausschusses einzureichen.

Die Kandidierenden zum AusländerInnenreferat, zum Frauenreferat und für die Wahl der Fachschaftsvorstände werden auf den jeweiligen Vollversammlungen bestätigt. Einer Kandidatur muss stattgegeben werden, sofern die Person zum Kreis der Wahlberechtigten gehört. Zur Wahl des AusländerInnenreferats wird ein ausländischer Ausweis oder Reisepass benötigt.

Es besteht keine Bindung an eine bestimmte Wahlurne. Wahlzettel für die Wahl der Fachschaftssprecher und -sprecherinnen befinden sich aber i.d.R. nur an den Urnen der jeweiligen Fachbereiche. Zusätzlich besteht in der Mensa die Möglichkeit alle Fachbereiche zu wählen. Es darf nur mit den vom Wahlausschuss ausgegebenen Stimmzetteln abgestimmt werden, andere Stimmzettel sind ungültig.

Gleichzeitig findet die Wahl zum Studierendenparlament (SP) statt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter und Vertreterinnen im SP beträgt 25. Die SP-Wahlvorschläge bestehen aus einer Liste mit maximal 25 Kandidierenden, in erkennbarer Reihenfolge mit Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, der Matrikelnummer, des Fachbereiches und einer eigenhändigen Unterschrift sowie einer als Anlage beigefügten Unterstützerinnen- und Unterstützerliste. Diese muss von mindestens 30 Wahlberechtigten mit Angabe des vollen Namens, der Anschrift, der Matrikelnummer und des Fachbereiches unterzeichnet sein. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person im Verhinderungsfall vertreten. Die Angaben müssen deutlich erkennbar sein, so dass kein Zweifel über die Identität der Personen besteht.

Eine Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag kandidieren und höchstens einen Wahlvorschlag unterstützen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Freitag, 17.12.2010, 16:00 Uhr) ist es nicht mehr möglich, die Unterstützung eines Wahlvorschlages oder die Kandidatur zurückzunehmen.
Der Wahlvorschlag soll mit einem Kennwort (z.B. Name der Liste oder Fachschaft) kenntlich gemacht werden.

Vordrucke gibt es an der UStA-Theke und digital als Anhang zu diesem Artikel

Der Wahlausschuss

Julian Gethmann    Mario Prausa    Heiko Rosemann    Andreas Wolf

 

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