Das Studierendenparlament wolle beschließen: Der Unabhängige Studierendenausschuss wird beauftragt, eine Stellungnahme zum Anhörungsentwurf des VerfStudG abzugeben, die insbesondere folgende Punkte enthält: - Die Studierendenschaft am KIT begrüßt die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. - Es wird auf Verbesserungsmöglichkeiten an den partizipativen Elementen des Gesetzgebungsverfahren hingewiesen. - Die Studierendenschaft am KIT begrüßt ausdrücklich, dass die Mitgliedschaft aller Studierenden in der Studierendenschaft vorgesehen ist. - Die Studierendenschaft kritisiert, dass der Anhörungsentwurf nicht vorsieht, dass die Studierendenschaft selbst regeln kann, wie die studentischen Vertreter in den Gremien der Hochschule bestimmt werden. - Die Studierendenschaft am KIT begrüßt, dass die Studierendenschaften umfassende Aufgaben erhalten sollen. Dabei ist jedoch zu klarzustellen, dass die Mobilität (insbesondere Studiticket) zu den Belangen der Studierenden gehört, dass die Studierendenschaft zu Erfüllung ihrer Aufgaben Medien aller Art nutzen darf und dass sie Veröffentlichungen herausgeben kann, die Beiträge von unabhängigen Autoren zu Themengebieten jenseits der Aufgeben der Studierendenschaft erhalten dürfen. - Die Studierendenschaft am KIT kritisiert, dass es der Zustimmung des Studentenwerks bedürfen soll, wenn man Aufgaben übernehmen möchte, die auch von Studentenwerk übernommen werden (z.B. BAföG-Beratung, Rechtsberatung). - Die Studierendenschaft am KIT kritisiert, dass die Anzahl der Mitglieder des exekutiven Organs weniger als die Hälfte der Mitglieder des legislativen Organs betragen muss. - Die Studierendenschaft am KIT kritisiert die angedachte Regelung bzgl. des Beauftragten für den Haushalt. Insbesondere lehnt sie es ab, jemanden zu bestellen, der nicht Studierender an der Hochschule ist. - Die Studierendenschaft am KIT kritisiert, dass die Studierendenschaften keine Darlehen (z.B. Studienabschlusskredite) vergeben dürfen soll. - Die Studierendenschaft am KIT kritisiert die Regelungen zur Konstituierung im besonderen Fall.