Stadtmobil

Datum: 
03.05.2016
Beschluss: 

Die Studierendenschaft testet für zwei Jahre die Mitgliedschaft bei Stadtmobil und trägt entsprechend die Kosten. Nach den zwei Jahren soll festgestellt werden, ob eine unbefristete Mitgliedschaft für sinnvoll erachtet wird.
Die gemeinnützigen Vereine der Studierendenschaft (des AStAs, der FS und AK) können die Fahrzeuge im Rahmen der Haushaltsführung Ihrer Bereiche für den Vereinszweck nutzen. Nutzungen ausschließlich für den gewerblichen Bereich sind nicht zulässig.

Begründung: 

Es kam die Frage auf, ob wir nicht das Angebot von Stadtmobil nutzen könnten. Folgendes hat sich herausgestellt:

  • Jede/r darf mit unserer Kundenkarte fahren, sofern er im Auftrag der Organisation tätig ist. Unabhängig davon, ob diese Person Mitglied in unserer Organisation ist oder nicht.
  • D.h. aber auch im Umkehrschluss: für Aktionen, die nicht im Auftrag der Organisation sind, darf die Mitgliedschaft nicht genutzt werden.
  • Die Mitgliedskarten sind nicht personenbezogen, so dass diese problemlos übertragbar sind.
  • Mehrfachkarten kosten nicht mehr an Gebühren, sondern lediglich mehr Kaution.
  • Die Fixkosten betragen einmalig 70,- Euro. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 120, Euro plus 79,- Euro Selbstbeteiligungsreduktion. Die laufenden Kosten lassen sich um 36,- Euro reduzieren, wenn man eine höhere Kaution hinterlegt. Die Kaution beträgt 330,- Euro plus 30,- Euro für jede weitere Karte. Um den Rabatt zu nutzen, müsste die Kaution auf 1230,- Euro angehoben werden. Die jährlichen Kosten liegen somit zwischen 163,- und 199,- Euro.
  • Da eine Mitgliedschaft des UStAs nicht alle Bereiche der VS abdeckt (s.o.) wäre es sinnvoller, wenn die VS Mitglied wird. Bisher wurde gesagt, dass die VS keine Mitgliedschaft abschließen kann. Das hatte folgende Gründe:
    • Bedarf ist nicht eindeutig
    • Keiner kann dazu gezwungen werden (auch aufgrund des Selbstbehaltes), mit einem Fahrzeug zu fahren. Daher kann der Bedarf auch nicht abgeleitet werden, indem man die bisherigen Fahrten mit den Bahnen berücksichtigt.
    • primäres Verkehrsmittel sind öffentliche Verkehrsmittel
    • Stadtmobil ist kein öffentliches Verkehrsmittel. Öffentliche Verkehrsmittel sind neben der Bahn auch Fernbusse im weiteren Sinne. Unter der Berücksichtigung des Fernbusses ist die Nutzung von Stadtmobil nicht kostengünstiger.
    • Bei Unfall kann die Selbstbeteiligung nicht übernommen werden
    • Die Selbstbeteiligung beträgt regulär 900,- Euro. Durch die Übernahme der Vergünstigung, die entsprechend möglich ist, kann eine weitere Übernahme der 300,- Euro (Reduktion des Selbstbehalts von 900,- Euro auf 300,- Euro) nicht übernommen werden. Dies betrifft den Schadensfall bei Unfallschuld (Vollkasko) nicht bei Haftpflicht.
    • Verstoß gegen die Reisekostchtlinie, bei zu geringer Nutzung.
    • Solange nicht von einer Mindestausnutzung ausgegangen werden kann, die in der Summe wesentlich günstiger ist, als Bahnfahrten, verstößt dies gegen die aktuelle Reisekostchtlinie. Neben den Bahnkosten müssen nämlich auch die Kosten für Verwaltung und drohende Haftungsrisiken berücksichtigt werden.

Zusammenfassend lässt sich aus planerischer Sicht nicht sagen, ob sich eine Stadtmobil-Mitgliedschaft lohnt. Daher der oben genannte Antrag. Da es sich hierbei um einen Laufzeitvertrag handelt, muss das StuPa darüber beschließen.

Insgesamt ist noch zu sagen, dass eine Weiterverrechnung der entstandenen Kosten durch das Stadtmobil an andere Organisationen nicht möglich ist. Denn die Nutzung ist nur möglich, wenn diese auch im Auftrag der Organisation durchgeführt wird, was eine Weiterverrechnung der Kosten dementsprechend ausschließt.

Abstimmungsergebnis
Ja: 
14
Nein: 
0
Enthaltung: 
0
Beschluss-Themen: 
Fehler | AStA am KIT

Fehler

Fehlermeldung

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