Geschäftsordnung (GO) des ÄRa

Am 31. Mai 2016 wurde die folgende neue Geschäftsordnung vom Studierendenparlament beschlossen:

Geschäftsordnung des Ältestenrates der verfassten Studierendenschaft am KIT

25. Mai 2016

§1 Einberufung

(1) Der Ältestenrat ist von einem Mitglied des Ältestenrates einzuberufen. Einzuladen sind alle Mitglieder des Ältestenrates.
(2) Zur Sitzung ist mit einer Frist von 3 Tagen öffentlich einzuladen. Wenn alle Mitglieder des Ältestenrates zustimmen kann auch ohne Frist eingeladen werden. Die Abweichung von der Frist muss im Protokoll begründet werden.
 

§2 Tagesordnung

(1) In der Tagesordnung sind alle Anträge zu berücksichtigen, die vor Beginn der Sitzung eingereicht wurden.
(2) Zusätzliche Tagesordnungspunkte können während der Sitzung aufgenommen werden. Auf Antrag eines nicht anwesenden Mitglieds des Ältestenrates werden solche Tagesordnungspunkte auf der folgenden Sitzung neu behandelt.
 

§3 Öffentlichkeit

(1) Der Ältestenrat tagt in der Regel öffentlich. Alle Anwesenden haben Rederecht.
(2) Die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit können für einzelne Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden, sofern personenbezogene Sachverhalte oder solche Sachverhalte, die aufgrund von Gesetzen oder anderer Rechtsnormen als vertraulich einzustufen sind, behandelt werden.
 

§4 Beschlussfähigkeit

(1) Der Ältestenrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und ordnungsgemäß eingeladen wurde.
 

§5 Persönliche Erklärungen

(1) Persönliche Erklärungen können von Mitgliedern des Ältestensrates in Textform abgegeben werden.
(2) Persönliche Erklärungen sind im Protokoll am Ende des jeweiligen Tagesordnungspunktes anzuhängen, sofern in der persönlichen Erk-
lärung weder Personen namentlich genannt werden noch diskriminierende Inhalte oder Beleidigungen enthalten sind.
 

§6 Protokoll

(1) Von jeder Sitzung des Ältestenrates ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, das mindestens Folgendes enthält:
(a) Datum, Beginn und Ende der Sitzung
(b) Anwesenheitsliste
(c) Protokollantin der Sitzung
(d) die Tagesordnung
(e) alle Anträge
(f) alle Beschlüsse
(g) persönliche Erklärungen
(2) Das Protokoll ist bis spätestens zwei Wochen nach der Sitzung fertigzustellen und den Mitgliedern des Ältestenrates in Textform zur
Genehmigung vorzulegen. Sofern nicht binnen drei Tagen Widerspruch eingelegt wird, gilt das Protokoll als genehmigt.
(3) Das Protokoll ist spätestens eine Woche nach der Genehmigung in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
 

§7 Vorsitz

(1) Gemäß § 25 Abs. 1 Organisationssatzung wählt der Ältestenrat eine Vorsitzende aus seiner Mitte. Diese Wahl soll immer erfolgen, wenn der Ältestenrat nach Wahl eines Mitglieds zum ersten Mal tagt.
(2) Scheidet die Vorsitzende aus dem Amt aus, so nimmt das Mitglied, das in alphabetischer Reihenfolge (Rufname, Nachname) an erster Stelle steht, die Aufgaben der Vorsitzenden kommissarisch wahr. Auf der folgenden Sitzung soll eine neue Vorsitzende gewählt werden.
 

§8 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach dem Beschluss im Studierendenparlament in Kraft.
 
Archiv:

Am 6. Juni 2014 wurde die Geschäftsordnung des Ältestenrats beschlossen.